Jeder Mensch ist einzigartig, deshalb sollte auch jede Bestattung einzigartig sein.
Das beginnt schon bei der Wahl der Bestattungsart:
Die Feuerbestattung hat in den letzten Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Dabei erfolgt die Einäscherung des Sarges mit dem Verstorbenen nach einer Trauerfeier. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, die Trauerfeier unmittelbar vor der Urnenbeisetzung, also nach erfolgter Kremation, durchzuführen.
Außerdem ist die Feuerbestattung Voraussetzung für andere alternative Bestattungsformen wie die See- oder Baumbestattung.
Um sich für eine Bestattungsform entscheiden zu können, bieten wir Ihnen ein umfassendes Beratungsgespräch in Rostock und ganz Mecklenburg an. Hier informieren wir Sie über die vorgegebenen örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten und erstellen für Sie eine individuelle Information über die zu erwartenden Kosten, Gebühren, Auslagen und Folgekosten der jeweiligen Bestattungsart.
Dabei können wir Ihnen auch über die verschiedenen Grabarten Auskunft geben.
Zur vertraglichen Sicherung Ihrer Entscheidung für eine Bestattungsart über den Tod hinaus, bieten wir Ihnen eine Bestattungsvorsorge an. Die Verfügung in einer Vorsorge ist gesetzlich geschützt. Auch bei Beziehern von Sozialleistungen wird eine Bestattungsvorsorge bis zu einer gewissen Höhe als Schonvermögen anerkannt und geschützt. Eine finanzielle Absicherung ist für die Angehörigen im Trauerfall eine große Entlastung.
Die Kosten für eine Bestattung bewegen sich in Rostock und ganz Mecklenburg aktuell zwischen 1.200 und 10.000 Euro, je nach den persönlichen Wünschen und Vorstellungen. Leider wird oft nicht ausreichend wahrgenommen, dass zu den Kosten für die Bestatterleistungen viele andere Kostenstellen hinzukommen.
Die Bestattungskosten setzen sich zusammen aus:
Fremdkosten, die Bestatter unabhängig sind:
Nachdem vor einigen Jahren das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen aus dem Leistungskatalog gestrichen worden ist, kann der Abschluss einer Sterbegeldversicherung eine vorteilhafte Alternative sein. Wir erstellen Ihnen dazu unverbindlich verschiedene Angebote mit einmaliger oder monatlicher Beitragszahlung. Die Dauer der Beitragszahlung wird Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst.
Für die Erdbestattung kann das Nutzungsrecht an Einzel-, Doppel- oder Familiengrabstätten erworben werden. Der Erwerb eines Grabnutzungsrechts, meistens „Grabkauf" genannt, ist am Wohnort des Verstorbenen oder des bestattungspflichtigen Angehörigen möglich.
In Gräbern für die Erdbestattung können je nach Festlegung der örtlichen Friedhofssatzung auch Urnen bestattet werden. Außerdem kann für eine Urnenbestattung das Nutzungsrecht an Urnengrabstellen oder Urnennischen für eine oder mehrere Urnen erworben werden. Auch hier muss vor der Bestattung die Zustimmung des Inhabers des Grabnutzungsrechts und der Friedhofsverwaltung vorliegen.
Die Gestaltung einer Grabstelle richtet sich nach den Vorgaben der Friedhofsverwaltung für das entsprechende Grabfeld. So gibt es Grabfelder, auf denen beispielsweise nur Denkmale aus Holz aufgestellt werden dürfen. Dies sollte beim Grabrechtserwerb rechtzeitig bedacht werden.
Neben den klassischen Bestattungsarten gibt es inzwischen viele andere, zum Beispiel:
Wir beraten Sie gerne auch zu diesen Themen und haben seriöse und erfahrene Partner, die vor Ort die entsprechende Bestattung würdig vollziehen.
Insbesondere hier ist eine Vorausverfügung bzw. Vorsorge zu empfehlen, damit Ihr Wunsch nach dem Tod auch umgesetzt wird.
Das Bestattungshaus Müller hilft Ihnen gerne bei der Auswahl der für Sie richtigen Form. Bitte sprechen Sie uns an.
Wir tun alles um ihren Wünschen nachzukommen. Wir beraten Sie bei einer Vielzahl von möglichen Bestattungsarten.
Die Sargpflicht ist in Deutschland im Gesetzt verankert. Hier finden sie eine Übersicht von Möglichkeiten den Vertrorbenen die letzte Ruhe zu ermöglichen.