Tritt ein Sterbefall zu Hause ein, ist sofort der Hausarzt oder ein Kassenarzt zu rufen. Dieser stellt den Totenschein aus. Beim Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim wird alles dort geregelt.
Personalausweis oder Reisepass
Standesamtliche Geburtsurkunde
Heiratsurkunde für Verheiratete
Scheidungsurteil für Geschiedene
Sterbeurkunde des Ehepartners für Verwitwete
Totenschein des Verstorbenen
Versichertenkarte der Krankenkasse
Mitteilung der letzten Rentenbescheides
BestattungsVorsorgevertrag, sofern vorhanden